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24 Oktober 2011

„Mit Biss gegen Studiengebühren“ – Erfahrungsbericht

Das Thema Studiengebühren ist nicht nur wegen des gerade wieder begonnenen Wintersemesters hochaktuell, sondern auch auf Grund der von der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion gestarteten Apfelaktion „Mit Biss gegen Studiengebühren“ an den bayerischen Hochschulen und Universitäten und der vom Landesverband initiierten Unterschriftenaktion für ein Volksbegehren, in die Diskussion geraten. Sowohl bei einer Unterschriftensammelaktion beim Herbstmarkt in Gemünden als auch beim Verteilen der Äpfel an die Studentinnen und Studenten vor der Stadtmensa in Würzburg wurde mir klar, dass hier noch viel Aufklärungsbedarf besteht.

Der Freistaat Bayern ist derzeit neben Niedersachsen noch das einzige Bundesland indem es Studiengebühren gibt. Diese betragen pro Semester und je nach Hochschule zwischen 330 und 500 Euro. Laut einer Studie bezahlen im Übrigen bei rund 60 Prozent der Studierenden die Eltern die Studiengebühren. Bleiben also noch satte 40 Prozent, die diesen nicht unerheblichen Betrag selber finanzieren müssen und hierfür in der Regel neben dem Studium „jobben“ müssen, um die Studienbeiträge zu finanzieren. Hier sind wir auch gleich bei einem Hauptkritikpunkt - der sozialen Ungerechtigkeit - denn Bildung muss in meinen Augen jedem Bürger kostenfrei zugänglich sein.

Dass Bildungsungerechtigkeit in Bayern vorhanden ist, haben in der vergangenen Woche auch Landtagspräsidentin Barbara Stamm und Kultusminister Spaenle zuerst bei der Eröffnung des evangelischen Gymnasiums und tags darauf – nachdem ich dies öffentlich kritisiert hatte- zugestanden, nur handeln sie im Bayerischen Landtag genau anders!

Zur Erhellung der Diskussion um die Studiengebühren, die teilweise auch in den anderen Bundesländern geführt wird, ist festzustellen, dass in Bayern die Studiengebühren „obendrauf“ gesattelt sind, das heißt, sie waren und sind kein Teil der Finanzierung der Hochschulen, sondern wurden von vorneherein mit der Maßgabe „zur Verbesserung der Studienbedingungen“ initiiert.

Richtig ist natürlich auch, dass an vielen Standorten die Studiengebühren gut und im Sinne der Studierenden eingesetzt werden. Beispielsweise wurden dafür zusätzliche Anschaffungen getätigt oder auch Stellen in Bibliotheken und Ähnliches für einen besseren Service geschaffen. Richtig ist aber auch, dass mit Stand vom 31.12.2010 noch rund 100 Millionen Euro auf den Konten der Hochschulen waren und nicht verbraucht worden sind. Der aktuelle Stand beläuft sich immer noch auf 60 Millionen Euro an Mitteln aus den Studiengebühren, die auf den Konten der Universitätsverwaltungen liegen – in Würzburg sind es an der Universität noch ca. 9,2 Millionen Euro und an der Fachhochschule rund 1,2 Millionen Euro. Da liegt doch die berechtigte Frage auf der Hand, wird das Geld überhaupt gebraucht?

Abschließend scheint mir noch ein weiterer Aspekt wichtig für die Diskussion: Mit der Abschaffung der Gebühren soll keinesfalls eine Verschlechterung der Situation für die Studierenden eintreten. Das Gesamtvolumen des Hochschuletats beträgt 2011/2012 3.300.000.000 Euro bzw. 3.500.000.000 Euro im Saldo. Wenn ich eine einfache Rechnung aufmache und von den 150.000.000 Euro die 60.000.000 Euro abziehe, die scheinbar nicht gebraucht werden, dann bin ich bei 90.000.000 Euro, deren Finanzierung mir nicht unmöglich scheint. Es handelt sich um ca. drei Prozent des Etats.

Vielleicht kann man es sich selbst an einem kleiner dimensionierten Beispiel verdeutlichen:
Wenn man unbedingt etwas kaufen will, das 3000 Euro kostet, dann wird es nicht an 90 Euro scheitern – oder? Im Haushaltsauschuss erleben meine Kollegen Markus Reichhart, dem ich an dieser Stelle für die Zahlenrecherche danke, und Manfred Pointner wöchentlich welche Summen da in Bewegung gesetzt werden oder eben auch nicht. Eine Finanzierungslücke entsteht jedenfalls nicht, wenn drei Prozent des Betrages ausfallen.

Ich selbst hätte übrigens gute Gründe für eine solche Gebühr zu sein. Schließlich habe ich mein Studium nicht nur bestanden, sondern auch mit ca. 20. 000 Euro BaFöG-Darlehens-Schulden selbst über viele Jahre meines Berufslebens „abfinanzieren“ müssen. Allerdings bin ich der Meinung, wenn dem Staat Bildung wirklich so am Herzen liegt, sollte auch sozial schwächeren Menschen der Zugang möglich sein ohne, dass diese ständig eine finanzielle Bürde mit sich tragen müssen.

Denken erwünscht? Dann bitte auch bei den Verantwortlichen im Kultusministerium! Bild: Gerd Altmann/ PIXELIO



20 Oktober 2011

Mein Videopodcast – Die Umsetzung der Inklusion in Bayern

Mein erster gebärdenunterstützter Videopodcast, thematisch passend geht es um die Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention zur Inklusion in Bayern. Gebärdendolmetscherin ist Frau Erika Bogár-Sendelbach.



20 Oktober 2011

Krach um letztes Kindergartenjahr

Im Koalitionsvertrag der CSU/FDP steht es drin, nur wusste dies selbst Ministerpräsident Seehofer, als ihn unser Fraktionschef Hubert Aiwanger im Plenum einmal darauf ansprach, nicht. Viele bayerische Politiker wollen es, doch wenn es dann zur Abstimmung kommt, zeigt die Regierungsseite einem kostenfreien Kindergartenjahr der Opposition die kalte Schulter. So löste ein mögliches beitragsfreies letztes Kindergartenjahr in Bayern wieder einmal eine heftige Debatte aus.

Vehement sträubten sich die Regierungsvertreter gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf, bei dem sich auch die schwarz-gelbe Mehrheit in ihrem Koalitionsvertrag für einen "mittelfristigen" Einstieg in die Beitragsfreiheit ausgesprochen hat. Rund 90  Millionen Euro an Zusatzkosten sind hierfür einzukalkulieren.

Unbestritten ist die Tatsache, dass der möglichst frühzeitige Besuch des Kindergartens vor allem hinsichtlich der Sprachförderung, den Sozialkompetenzen und auch der Werteförderung der Kinder Vorteile im Hinblick auf eine erfolgreiche frühkindliche Bildung bringt. Dass nur rund 82 Prozent der Kinder im dritten Lebensjahr den Kindergarten besuchen, veranlasst uns FREIE WÄHLER allerdings darüber nachzudenken, das erste Kindergartenjahr „beitragsfrei“ zu stellen, um so eine möglichst frühzeitige Eingliederung aller Kinder zu gewährleisten. Vor allem benachteiligte Familien, die sich den Kindergartenbeitrag nicht leisten können, profitierten davon.

Bereits in den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2011/12 hatten wir einen entsprechenden Antrag gestellt, der jedoch keine Mehrheit fand. Deutliche Bestätigung für unser Vorhaben fanden wir bei einem von unserer Fraktion veranstalteten Expertenhearing zur „Frühkindlichen Bildung“. Nunmehr geht das Thema erneut in die nächsten Haushaltsverhandlungen ein.

Um wirklich allen Kindern in unserer Gesellschaft einen guten Start ins (Bildungs-)leben zu ermöglichen, fordern wir FREIEN WÄHLER ein beitragsfreies erstes Kindergartenjahr. Bild: Nicole Müller/ PIXELIO





18 Oktober 2011

Trojaner-Einsatz sorgt für Zündstoff

„Ozapftis“, nein diesmal nicht das Fass Bier am berühmten Münchner Oktoberfest, sondern die Computer von Bürgerinnen und Bürgern. Der Trojaner-Einsatz, eine sogenannte Späh-Software, sorgte in der vergangenen Woche für eine hitzige Plenardebatte im Bayerischen Landtag. Auch auf meinem facebook-Eintrag erlebte ich eine interessante Diskussion dazu und deshalb verlangte ich mit einer Plenumsanfrage vollständige Aufklärung.

In seiner Antwort hielt sich Innenminister Joachim Hermann betont zurückhaltend. „Die im konkreten Ermittlungsverfahren eingesetzte Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung wurde von bayerischen Sicherheitsbehörden ausschließlich bestimmungsgemäß und somit nicht für Online-Durchsuchungen verwendet. Bei der Maßnahme wurden Telekommunikationsinhalte erhoben. Das Abhören verschlüsselter Telekommunikation (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) ist aufgrund richterlicher Anordnung entsprechend der Strafprozessordnung (StPO) zulässig.

Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung 2008 ist eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung allein am Maßstab des Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz zu messen, wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt und dies durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt ist. §§ 100a, 100b StPO stellen für derartige Eingriffe in Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz nach herrschender Rechtsauffassung eine ausreichende Rechtsgrundlage dar.“

Soweit also die offizielle Staatsmeinung. Im Plenum ging es da etwas deftiger zu. So sind wir FREIEN WÄHLER schon der Meinung, dass Herrmanns vorgesehener Verzicht auf den Einsatz von Trojanern einem Schuldeingeständnis gleichzusetzen ist. Denn das bayerische Landeskriminalamt hat in weit mehr Fällen als bisher angenommen, Spionage-Software auf Rechner von Tatverdächtigen aufspielen lassen. Eine seit Anfang 2009 genannte Zahl von insgesamt 22 Fällen, in denen mit Programmen E-Mail-Verkehr und Telefongespräche abgefangen worden sind, zeigt dies deutlich auf.

Allein zwölfmal setzten die Ermittler die Technik in diesem Jahr ein. Bislang hatte das Innenministerium immer von fünf Fällen gesprochen. Ein Behördensprecher erklärte zwar, dass sich diese Zahl auf jene Ermittlungen, bei denen zusätzlich alle paar Sekunden heimlich Bildschirmfotos angefertigt und an Beamte weitergeleitet worden seien, beziehe. Diese Praxis hat das Landgericht Landshut allerdings mittlerweile als unzulässig eingestuft.

Inzwischen hat der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri begonnen, die Fälle zu überprüfen. Petri hält die Rechtslage zum Einsatz von Spionage-Software durch die Polizei für mangelhaft. Sowohl in der Strafprozessordnung des Bundes als auch im bayerischen Polizeiaufgabengesetz fehlten Regeln, welche die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Das "sicherheitsbehördliche Ausspähen" rufe bei den Bürgern Unsicherheit hervor. Dieser Einschätzung kann ich mich vorbehaltlos anschließen.




Außen hui, innen pfui - die Verunsicherung vieler Bürgerinnen und Bürger zum Einsatz der sog. Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist völlig begründet. Bild: Grossi 1985/ PIXELIO



18 Oktober 2011

Die Realschule braucht Personal und bietet ein verlässliches Unterrichtsangebot

Die Realschule bietet nicht nur ein verlässliches Unterrichtsangebot, sondern ist die Boom-Schulart schlechthin. Kontinuierlich steigende Schülerzahlen, kontinuierlich wachsende neue Schulstandorte und dennoch die große Frage nach der Zukunft der Realschule, damit befasste ich mich bei einer Diskussion mit den unterfränkischen Realschule-Konrektoren in Bad Königshofen.

Und auch am kommenden Freitag steht die Realschule bei der Verbandsversammlung des Bayerischen Realschullehrer-Verbandes in Bad Kissingen im Fokus. Dort - wie auch in Königshofen - geht es um die zukünftige Ausrichtung der Realschulen in Bayern vor dem Hintergrund, dass in vielen Bundesländern der Trend zur Zweigliedrigkeit bereits beschritten worden ist und auch die Union dies in ihrem Schulkonzept anstrebt.

Wir FREIEN WÄHLER - und das habe ich auch zu verstehen gegeben - stehen hier nach wie vor zu den bestehenden Schulstrukturen wo immer es sinnvoll ist. Wir sehen jedoch überall da, wo der Handlungsbedarf aufgrund von erheblichen Schülerrückgängen gerade in ländlichen Gebieten vorhanden ist, auch Überlegungen hin zu einer engen Zusammenarbeit zwischen Mittelschule und Realschule bis hin zu einer Verschmelzung beider Schularten als geboten an.

Die teilweise dramatischen Schülerrückgänge - beispielsweise in einigen "Grenz-Landkreisen“ Unterfrankens lassen kein "weiter so" zu. Sie fordern sinnvolle Denkansätze zu einer Verschmelzung von Realschulen und Mittelschulen bzw. Ausgründung von neuen Realschulen-Standorten überall dort, wo damit ein wohnortnaher Schulstandort gehalten werden kann. Teilweise platzen Realschulen aus allen Nähten und müssen anbauen. Wieso also nicht an einem gefährdeten Mittelschul-standort eine Ausgründung schaffen, die den einen Realschul-Standort entlastet und den "neuen" Realschul-Standort stärkt?

Die wohnortnahe Beschulung muss vor allem in den ländlichen Räumen unser Ziel sein, denn sie bedeutet für Kommunen eine Stärkung der Infrastruktur und ein wesentliches Argument für den Verbleib bzw. die Ansiedlung junger Familien in den sogenannten strukturschwachen Räumen.

In den Städten funktionieren die vorhandenen Schulstrukturen ohnehin relativ problemlos. sieht man einmal vom Personalmangel und dem damit verbundenen ständigen Unterrichtsausfall ab. Hier liegen auch zumutbare Entfernungen für jede Schulart und vor allem ein funktionierender öffentlicher Nahverkehr vor, insofern gibt es hier keinen Handlungsbedarf.

Was endlich für die Realschulen gewährleistet sein muss, das sind ausreichende Lehrerstellenzuweisungen. Hohe Klassenstärken bei gleichzeitig zu verurteilenden (in den vergangenen Jahren  durch die Regierungskoalition geschaffenen) weich "gewaschenen" Übertrittsbedingungen und damit einhergehend einer zunehmend heterogenen Schülerschaft, machen es schwer, das hohe Niveau der Realschule zu halten. Hier werden dringend neue Personalressourcen benötigt, um eine "Verwässerung" des mittlere Reife- Abschlusses der Realschule zu verhindern.

Deshalb bräuchten wir dringend neben der integrierten Lehrer-Reserve an jeder Realschule auch den Aufbau einer mobilen Reserve, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann. Denn die Realschullehrer leisten derzeit Einzigartiges. Allein durch "Mehrarbeit" von 9,8 Prozent - dem höchsten Wert aller Schularten in Bayern - schaffen es die Kolleginnen und Kollegen, dass es nur zu einem Unterrichtsausfall von 1,7 Prozent kommt.

"Boom-Schule" - Realschule, damit dies so bleibt, braucht es strukturelle, personelle und auch ideelle Unterstützung. Bild: Dieter Schütz/ PIXELIO




16 Oktober 2011

Bahnhöfe hinken der Entwicklung hinterher und der Verkehrsminister bemerkt es

Das finde ich wirklich spektakulär, was unser Bundesverkehrsminister in der Notsituation vor der Abstimmung um den Parteivize beim CSU-Parteitag losgelassen hat. „Ich mache es nicht mehr weiter mit, wie unsere Bahnhöfe runterkommen“. Scheinbar macht Not erfinderisch und plötzlich entwickelt Ramsauer ein Faible für die Bahnhöfe im Kampf um Stimmen. Bezug genommen hatte er damit auf den Bahnhof im oberpfälzischen Wiesau, den er wenige Tage vorher besucht hatte. Das Bahnhofsgebäude steht leer und verkommt. Da ist die Feststellung Ramsauers, „Das ist ein Ausmelken mit dem Börsengang“, durchaus richtig.

Nun wäre es auch nicht schlecht, wenn er Taten folgen lassen würde, denn nicht nur die Bahnhöfe, die ja wiederum derzeit landauf landab von DB Immobilie privatisiert und verkauft werden, sondern vor allem die Bahnstationen sind in einem erbärmlichen Zustand. Erst diese Woche hatten wir im Landtag die Diskussion um die Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion und auch da kamen die erbärmlichen Zustände der Bahnstationen zur Sprache.

Vor allem der barrierefreie Ausbau hinkt hinter der Zeit hinterher. Selbst große Bahnhöfe wie Würzburg und Bahnstationen wie Karlstadt und Gemünden in meinem Landkreis sind nicht barrierefrei erreichbar. Würzburg soll bis 2018 barrierefrei werden, wofür ich bei der Bahn derzeit kämpfe. Die beiden anderen Stationen sind in der Tranche bis 2018 bedauerlicherweise nicht enthalten.

Kürzlich berichtete mir eine Dame bei der Mainfrankenmesse wie erbärmlich der Service der Bahn sei. In Karlstadt wollte ihre Mutter, die einen Rollator „fährt“, dass der Zugführer für den nicht höhengleichen Ausstieg zum Bahnsteig die mobile Rampe ausfährt, aber Fehlanzeige: „Das mache ich nicht!“ Da frage ich mich wirklich, ob beim Börsengang der Bahn auch die Freundlichkeit des Servicepersonals mit verspielt wurde?

Aber jetzt zurück zu unserem Bundesverkehrsminister. Er sagte, dass der Bahnhof Wiesau ein anspornendes Beispiel für ihn sei, dann soll er endlich mal den Worten Taten folgen lassen. Ich weiß dass Viele, darunter auch ich, sehnlichst darauf warten.

Barrierefreier Ausbau an bayerischen Bahnhöfen? Fehlanzeige, noch nicht einmal der Bahnhof der unterfränkischen Hauptstadt Würzburg hat diese Voraussetzungen.Foto: Rita Thielen/ PIXELIO



15 Oktober 2011

Meine Rede zur Inklusion im Bayerischen Landtag





Hier das Wortprotokoll zu meiner Rede zur Inklusion in Bayern.


13 Oktober 2011

In der Realität angekommen – Studiengebühren müssen endlich abgeschafft werden!

Volksbegehren der FREIEN WÄHLER zur Abschaffung der Studienbeiträge

Die Piratenpartei ist momentan in aller Munde. Spätestens nachdem es ihr bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin zum ersten Mal gelang, ein deutsches Länderparlament zu entern. Seitdem kommen keine Talkshow und kein politisches Format mehr ohne die Piraten aus.

Über die inhaltliche Aufstellung der Partei ist schließlich bisher auch wenig bekannt außer sprichwörtlich ein paar Schlagworte. Öffentlichkeitswirksame Aktionen liegen den Piraten dabei besonders. Bereits am 10. August initiierten die Piraten ein Volksbegehren gegen Studiengebühren in Bayern.

Sie werden sich fragen – und diese Frage wurde mir auch an unserem Stand auf der Mainfrankenmesse oft gestellt - warum und wozu wir FREIEN WÄHLER ein gesondertes Volksbegehren starten? Das ist fürwahr eine gute Frage und auf den ersten Blick auch nicht zu differenzieren. Während sich jedoch die Piraten grundsätzlich gegen Studiengebühren aussprechen, geht unsere Forderung nicht so weit und das aus gutem Grund:

Gerade für die Bereitstellung spezieller Studienangebote, zum Beispiel berufsbegleitender oder weiterbildender Studiengänge, sind Gebühren unabdingbar. Dies gilt auch für anfallende Gebühren für das Studium von Gaststudierenden. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Ausschluss von Verwaltungsgebühren gegen Art. 73 der Bayerischen Verfassung verstoßen könnte. Denn anders als die Studienbeiträge jetzt, flossen die Verwaltungskostenbeiträge, die zum 01.04.2009 abgeschafft wurden, dem allgemeinen Staatshaushalt zu. Durch das aktuelle Volksbegehren der Piratenpartei würden also dem Staat (und nicht den Hochschulen) bestimmte Einnahmen, nämlich aus Verwaltungskostenbeiträgen, untersagt. Dies ist nicht das politische Anliegen von uns FREIEN WÄHLERN.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Bildung auch zukünftig keine Frage des elterlichen Geldbeutels sein darf, hoffe ich auf Ihre Unterstützung beziehungsweise Unterschrift zum Volksbegehren der FREIEN WÄHLER zur Abschaffung der Studienbeiträge. Pünktlich zum Semesterbeginn informieren wir Freien Wähler an zahlreichen Hochschulstandorten in Bayern im Zuge unserer Aktion „Mit BISS gegen Studiengebühren“. Lassen Sie sich überraschen vom Biss der Freien Wähler! Außerdem unterschreiben Sie! Ich stehe bereits am kommenden Sonntag beim Herbstmarkt in Gemünden mit den Unterschriftslisten am Fischmarkt und erwarte Sie. Sollten Sie im Übrigen ein altes Handy in der Schublade haben, dann bringen Sie es einfach mit, denn mit der Aktion „Alte Handys sind zu schade für den Müll“  möchte ich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.



10 Oktober 2011

Zur Weiterentwicklung des forstlichen Gutachtens

Kaum ein Thema bewegt auch in den ländlich strukturierten Gebieten Unterfrankens Landwirte, Waldbesitzer und Jagdausübende mehr als das Thema Wald und Wild. Probleme mit Wildverbiss und Wildschäden, nicht selten auch der Uneinigkeit zwischen den Interessen von Jägern und Förstern hinsichtlich der Waldbewirtschaftung sind nahezu wöchentlich zu lesen. Eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung von Wildverbiss und Waldbewirtschaftung kommt dabei dem forstlichen Gutachten zu, das nach meiner Meinung überarbeitet und modifiziert werden muss. Erste Ansätze dazu verspricht nun ein Zwischenbericht des Ministeriums.

Erst kürzlich habe ich dazu an eine interessante Waldbegehung mit meinem Gemündener Stadtrat im Forstbetrieb der Stadt Lohr teilgenommen.  Dort wurde eindrucksvoll dargestellt, wie mit einer revierweisen Vergabe der Jagden sehr gute Erfahrungen hinsichtlich einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung gemacht wurden und schon einige der im Ministeriumspapier aufgezeigten Vorschläge umgesetzt worden sind.

Zwar hat sich das forstliche Gutachten in den letzten 25 Jahren grundsätzlich bewährt und alle beteiligten Interessensgruppen sind sich einig, dass das Verfahren beibehalten werden soll, da es aber immer noch zu Diskussionen zwischen den Beteiligten kommt, muss die Akzeptanz und Aussagekraft der Forstlichen Gutachten weiter gesteigert werden. Denn nur wenn sich alle Beteiligten im Verfahren wieder finden, werden die Ergebnisse der Gutachten mitgetragen und in der Praxis konsequent umgesetzt.

Konsequent haben wir FREIE WÄHLER das eingefordert, nunmehr liegt ein erster Zwischenbericht des Staatsministers dazu vor. In einem ersten Schritt habe ich am 26. Juli 2010 alle beteiligten Interessensgruppen zu einem Symposium zur Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens eingeladen. Über 300 Teilnehmer konnten dort ihre Ideen einbringen. Dabei haben sich 10 praxistaugliche Verbesserungsvorschläge herauskristallisiert.

1. „Wir stehen uneingeschränkt zu einer gleichzeitig waidgerechten und waldgerechten Jagd. Beides kann und darf kein Widerspruch sein.“

2. „Wir wollen die Eigenverantwortung der Beteiligten vor Ort weiter stärken.“

3. „Wir werden das Forstliche Gutachten beibehalten, seine Aussagekraft soll aber weiter erhöht werden. Wir wollen dazu das Forstliche Gutachten durch Revierweise Aussagen zur Verjüngungssituation ergänzen, was unter einem zumutbaren Aufwand realisiert werden kann.“

4. „Zur Stärkung der Aussagekraft sollen im Forstlichen Gutachten neben den verbissenen künftig auch die unverbissenen Pflanzen dargestellt werden.“

5. „Wir wollen die Transparenz des Verfahrens erhöhen. Nur dann werden auch die Akzeptanz und die Zustimmung zum Forstlichen Gutachten zunehmen. Wir sollten dazu soweit wie möglich die Kontinuität der Aufnahmeflächen gewährleisten.“

6. „Wir werden bayernweit exemplarische Dauerbeobachtungsflächen anlegen, damit wir eine ständige Überprüfungsmöglichkeit der Verjüngungsentwicklung haben.“

7. „Gemeinsame Revierbegänge sollen auf Wunsch der Beteiligten bayernweit angeboten werden. Die Forst- und die Landwirtschaftsverwaltung werden diese fachlich beratend unterstützen.“

8. „Wir wollen auf freiwilliger Basis und in Abstimmung mit allen Akteuren die Schaffung von zusätzlichen Weiserflächen forcieren.“

9. „Wir werden die positiven Beispiele, die es jetzt schon zahlreich gibt, der Öffentlichkeit noch deutlicher aufzeigen. Wir sollten uns am Positiven orientieren und nicht am Negativen.“

10. „Wir werden im Rahmen der neuen Programmplanungsperiode die Möglichkeiten zur Schaffung eines „Wald-KULAP“ (KULAP = Kulturlandschafsprogramm) prüfen. Beispielsweise könnten an den Waldrändern im Übergang zwischen Wald und Feld extensiv bewirtschaftete Flächen und Randstreifen angelegt werden.“

Waldgerechte und waidgerechte Jagd darf kein Widerspruch sein! Bild: tokamuwi/ PIXELIO



Eine genaue Übersicht zu den Programmpunkten finden Sie hier: Weiterentwicklung des forstlichen Gutachtens



10 Oktober 2011

Neue Prognosen zur Zukunft der Mittelschul-Standorte



Seit Wochen wurde mit Spannung die neue Studie zum Erhalt der wohnortnahen Schule des Bayerischen Lehrerinnen-und Lehrerverbandes (BLLV) erwartet. Bei der Klausurtagung in Würzburg verriet BLLV-Präsident Klaus Wenzel  bereits vorab einige Daten zu Unterfranken. Nunmehr liegen alle Prognosen unterfrankenweit vor und die Sachlage ist alarmierend. Am härtesten trifft es wohl die Landkreise Bad Kissingen und Schweinfurt, in denen rund 50% Prozent der derzeitigen Haupt-und Mittelschulstandorte betroffen sind und bereits 2015 unter den Voraussetzungen des derzeitigen Schulsystems schließen werden müssen, im Landkreis Rhön-Grabfeld werden ganze 44 Prozent der Schulstandorte ihre Tore schließen müssen.

Konkret heißt dies, dass jeweils sieben Standorte in diesen beiden Landkreisen akut gefährdet sind, in Rhön-Grabfeld sind es vier. In meinem Landkreis Main-Spessart sind nur drei Standorte in der Gefahrenzone, was mich nicht wundert, denn es haben bereits zu diesem Schuljahr die Standorte Bischbrunn/Esselbach und Kreuzwertheim die Hauptschultüren endgültig zugeschlossen. Somit bleiben als gefährdete Schulstandorte noch Arnstein, Burgsinn und Eußenheim.

Unterfrankenweit sind rund 40 von 135 Hauptschul-Standorten im Jahr 2015 von der Schließung bedroht. Das ist eine ganze Menge und würde die Schul-Landschaft erheblich durcheinander wirbeln. Deshalb gilt es diesem Trend  entgegenzuwirken. Wir FREIEN WÄHLER haben erst kürzlich bei der Klausurtagung das REIF-Konzept verabschiedet. Dieses fördert die Schaffung regionaler Bildungslandschaften, in denen sich beispielsweise auf Landkreisebene die Verantwortlichen zusammensetzen und mit einem Schulentwicklungsplan über ihre Schullandschaft selber entscheiden dürfen und sollen. Verantwortung nach unten „durchzugeben“ halten wir für wesentlich sinnvoller, als dass Schulentwicklung vom grünen Tisch in München erledigt wird und keinerlei regionale Kompetenzen mit einfließen.

Wenn die Bildungspolitik nicht bald geändert wird, drohen viele Hauptschulstandorte Geschichte zu werden. Bild: Winternitz/ PIXELIO


Eine ausführliche Übersicht finden Sie hier




Quelle: http://www.bllv.de/Prognose-Bezirke-u-Kreise.7108.0.html#c20280



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