Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz schriftlich und mündlich über die Ablagerung von möglicherweise schadstoffhaltigem Bauschutt auf einem Waldweg bei Schliersee zu berichten.
Insbesondere sollten in dem Bericht folgende Fragen beantwortet werden:
1. Unter welchen Voraussetzungen müssen Verfüllungen von Forst- und Waldwegen im Vorfeld angezeigt werden und welche Stellen sind zu beteiligen?
2. Welche Anforderungen müssen Analysen erfüllen, mit denen nachzuweisen ist, dass für Wegebau vorschriftsmäßig aufbereiteter Bauschutt verwendet wurde?
3. Aus welchen Gründen genügten die Analysen, die dem Landratsamt Miesbach in dem aktuellen Fall vorgelegt wurden, den Anforderungen nicht?
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003117
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