Der Landtag wolle beschließen:
Die Ausschüsse Verfassung, Recht und Parlamentsfragen und Eingaben und Beschwerden führen eine Anhörung zum Thema „Reformbedarf des bayerischen Petitionswesens“ durch.
Ziel der Anhörung ist es, die aktuellen Regelungen und das Verfahren im Landtag, auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Nutzung von nichtoffiziellen Online-Petitionsportalen, auf seine Effizienz und Bürgerfreundlichkeit hin zu überprüfen, um ggf. eine Entwicklung hin zu einem moderneren Petitionsrecht anzustoßen.
Begründung:
Das Petitionsrecht bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Akte der Staatsgewalt parlamentarisch überprüfen zu lassen und Anregungen oder Vorschläge an das Parlament zu richten. Zugleich erfahren die Volksvertreter, wo parlamentarischer Handlungsbedarf besteht oder Probleme innerhalb des Gesetzesvollzugs und des administrativen Handelns auftreten.
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003257
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