Anhörung zur Sicherung der Vielfalt und Staatsferne in den Aufsichtsgremien des Rundfunks in Bayern

18 Januar 2015

Anhörung zur Sicherung der Vielfalt und Staatsferne in den Aufsichtsgremien des Rundfunks in Bayern

Der Landtag wolle beschließen:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst führt gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen sowie Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern zur Sicherung der Vielfalt, Staatsferne und Transparenz bei der Zusammensetzung und der Beschlussfassung der Aufsichtsgremien des Bayerischen Rundfunks (BR) und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) durch.
Begründung:
Die Normenkontrollklage der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg gegen den ZDF-Staatsvertrag ist beim Bundesverfassungsgericht weitgehend erfolgreich gewesen. Das grundsätzliche Urteil des Gerichts zur Rundfunkaufsicht macht es erforderlich, auch die Regelungen für die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien von Bayerischem Rundfunk und Bayerischer Landeszentrale für neue Medien zu überprüfen.

Lesen sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003386


 

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