Asylmilliarde muss bei den Kommunen ankommen

25 März 2015

Asylmilliarde muss bei den Kommunen ankommen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die sofortige Auszahlung des bayerischen Anteils an der Kommunalmilliarde, die der Bund in den Jahren 2015 und 2016 in Höhe von je 500 Mio. Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen den Kommunen in Deutschland zur Verfügung stellt, nachdrücklich zu verlangen und an die Kommunen unverzüglich weiterzuleiten. Sollte der Bund derzeit noch nicht zu einer kompletten Auszahlung der Mittel für 2015 an den Freistaat bereit sein, so hat die Staatsregierung darauf hinzuwirken, dass der Zuschuss spätestens zum Ende eines jeden Quartals im Rahmen einer zeitentsprechenden Abschlagszahlung erfolgt.
Die Staatsregierung wird außerdem aufgefordert zu berichten, in welcher Höhe die Kommunen des Freistaats Bayern an der Kommunal-milliarde partizipieren, nach welchem Verteilungsschlüssel die Gemeinden bedacht werden und wie sichergestellt ist, dass die Aufteilung aufwandsbezogen erfolgt.
Begründung:
Im Zuge der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat der Bund den Ländern im November 2014 eine Unterstützung für ihre Kommunen bei den Kosten für die steigende Zahl von Flüchtlingen zugesagt. Bis heute warten Städte und Gemeinden auf die Auszahlung dieser Mittel, obwohl bereits jetzt erhebliche Kosten aufgelaufen sind. Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Bund nachdrücklich an die Einhaltung seiner Zusagen zu erinnern und, wenn eine komplette Auszahlung der Mittel für 2015 vom Bund abgelehnt wird, auf eine ratierliche Auszahlung zu dringen.

Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000003945


 

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