Auswirkungen des Doppelhaushalts 2015/2016 auf die Höhe der Vergütungssätze für Musiklehrbeauftragte an bayerischen Hochschulen

25 März 2015

Auswirkungen des Doppelhaushalts 2015/2016 auf die Höhe der Vergütungssätze für Musiklehrbeauftragte an bayerischen Hochschulen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, jeweils noch vor der Sommerpause 2015 und 2016 schriftlich über die Beschäftigungslage der Musiklehrbeauftragten an den bayerischen Universitäten und Musikhochschulen zu berichten.
Dabei soll insbesondere, aufgeschlüsselt nach Hochschulen, dargestellt werden, wie sich im zurückliegenden Jahr die Zahl der durch Musiklehrbeauftragte abgehaltenen Semesterwochenstunden und die Höhe der Einzelstundenvergütungen entwickelt haben. Weiterhin sind die von den Hochschulen zur Umsetzung der Bayerischen Lehrauftrags- und Lehrvergütungsvorschrift (LLHVV) erlassenen Richtlinien beizufügen. Es soll außerdem dargestellt werden, ob und wie die Sprecherräte bzw. Vertreter und Vertreterinnen der Lehrbeauftragten an der Festlegung der Vergütungssätze beteiligt worden sind und welcher Zeitaufwand für Prüfungen, Vor- und Nachbereitung pro abgehaltener Semesterwochenstunde der Kalkulation der Vergütungshöhe zugrunde lag.
Begründung:
Im Doppelhaushalt 2015/2016 stehen für das Jahr 2015 an der Musikhochschule Nürnberg etwa 28 Prozent, an der Münchner Hochschule für Musik und Theater etwa 24 und an der Würzburger Musikhochschule sogar über 50 Prozent mehr Mittel für Lehraufträge und Gastdozenten zur Verfügung als im Jahr 2014. Dieses Mehr ist laut Haushaltsvermerk zur Erhöhung der Vergütungssätze zu verwenden.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003734


 

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