Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bayerische Kommunen angemessen am Sondervermögen des Bundes zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen beteiligt werden.
Die Staatsregierung soll außerdem sicherstellen, dass die Investitionshilfe in Bayern vollumfänglich an die Kommunen weitergeleitet wird und dass keine Kommune aufgrund des vom Bund geforderten zehnprozentigen Eigenanteils vom Programm ausgeschlossen wird.
Zudem soll die Staatsregierung nach Beschluss des entsprechenden Bundesgesetzes dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen berichten, in welcher Höhe Bayern von den Bundesmitteln profitiert und wann und nach welchem Schlüssel diese auf die Kommunen verteilt werden.
Begründung:
Das Bundeskabinett hat am 18. März 2015 beschlossen, noch in diesem Jahr ein Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ in Höhe von 3,5 Mrd. Euro aufzulegen, das der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zugutekommen soll. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004105
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