Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. sich auf Bundesebene für eine Ablehnung der Unterzeichnung im Rat der Europäischen Union einzusetzen und die ablehnende Haltung Bayerns zum Ausdruck zu bringen;
2. gegenüber den europäischen Institutionen die ablehnende Haltung Bayerns zum Investorenschutz zum Ausdruck zu bringen;
3. im Falle einer notwendigen Ratifizierung von CETA durch die Mitgliedstaaten
a) im Bundesrat gegen das diesbezügliche Vertragsgesetz zu stimmen;
b) sich bei den anderen 15 Landesregierungen für eine Ablehnung des diesbezüglichen Vertragsgesetzes im Bundesrat einzusetzen.
Begründung:
Das im August 2014 fertig verhandelte Freihandelsabkommen mit Kanada beinhaltet erwartungsgemäß ein Investitionsschutzkapitel wie es auch für die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) vorgesehen ist.
Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000003046
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