Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, in allen weiterführenden Schularten im Rahmen der Neukonzeption des Lehrplans („LehrplanPLUS“) bei Mittel- und Förderschulen ab der achten Jahrgangsstufe und bei allen anderen Schularten ab der neunten Jahrgangsstufe den Besuch einer Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus / eines NS-Dokumentationszentrums verpflichtend zu verankern.
Begründung:
Die unmittelbare Begegnung mit außerschulischen Lernorten wie politischen Institutionen, Gedenkstätten oder Museen bietet große Möglichkeiten und Ansatzpunkte, um nachhaltiges Wissen zu erzielen. Die vielfältigen außerschulischen Lernorte werden deshalb von den Lehrkräften aller Schularten gerne angenommen und bilden einen festen Platz in ihrer Jahresplanung. Außerschulische Lernorte fördern das Verständnis und die Vernetzung von Unterrichtsinhalten und bilden so einen Mehrwert für die tägliche Unterrichtsarbeit.
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003731
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