CDA-Anflugverfahren prüfen – Steeper Approach darf CDA nicht verzögern

14 Dezember 2014

CDA-Anflugverfahren prüfen – Steeper Approach darf CDA nicht verzögern

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene, gegenüber der Deutschen Flugsicherung (DFS) und dem Luftfahrtbundesamt dafür einzusetzen, dass umgehend geprüft wird, ob auf dem Flughafen Frankfurt und geeigneten Verkehrsflughäfen in Bayern das Continuous Descent Approach-Anflugverfahren (CDA) als grundsätzliches Standardlandeverfahren eingesetzt werden kann.
Die Prüfung solle Sicherheitsaspekte, die Auswirkungen hinsichtlich der Lärmbelastung und alle internationalen Erfahrungen beinhalten.
Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Landtag zeitnah mündlich und schriftlich zu berichten.
Begründung:
Der Landtag hat im April 2014 dem Antrag Drs. 17/1177 einhellig zugestimmt, in dem gefordert wird, die Voraussetzungen für Fluglärmreduzierung durch das neue Verfahren „Steeper Approach“ zu schaffen.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003339


 

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