Einführung einer Karenzzeit für Regierungsmitglieder

12 Mai 2015

Einführung einer Karenzzeit für Regierungsmitglieder

Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag begrüßt das aktuelle Gesetzesvorhaben auf Bundesebene, das Bundesministergesetz und das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre um eine Karenzregelung zu ergänzen.
2. Der Landtag erachtet eine entsprechende gesetzliche Regelung auch für die Mitglieder der Staatsregierung für notwendig und spricht sich möglichst für bundeseinheitliche Karenzregelungen aus. Bei der Ausgestaltung müssen sowohl die Gemeinwohlinteressen als auch die Interessen der Betroffenen hinreichend berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Karenzzeit. Die Wartezeitempfehlung sollte durch ein von der Regierung unabhängiges Gremium erfolgen, das vom Parlament gemäß den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wird.
3. Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass
─ der aktuelle Gesetzentwurf dahingehend geändert wird, dass die Mitglieder des beratenden Gremiums vom Bundestag gewählt werden,

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004296


 

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