Einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent

17 Februar 2015

Einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, den Mehrwertsteuersatz in der gesamten Gastronomiebranche und im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung von 19 auf 7 Prozent zu reduzieren.
Begründung:
1. Die Höhe der Mehrwertsteuer darf nicht abhängig sein von Zubereitungsart, Darreichungsform und Verzehrort der Speisen.
2. Weder im nationalen noch im internationalen Wettbewerb des Lebensmittelhandwerks und -einzelhandels dürfen gastronomisch tätige Betriebe benachteiligt werden. In vielen europäischen Ländern gilt bereits ein erheblich niedrigerer Mehrwertsteuersatz auf Speisen. Um dem wirtschaftlichen Wettbewerb mit den Nachbarländern Stand zu halten, darf Deutschland seine Betriebe nicht mit hohen Steuersätzen unzumutbar beeinträchtigen.
3. Alle qualitativ hochwertigen Speisen, die unmittelbar zur Deckung des täglichen Nahrungsbedarfs beitragen, sollten nicht mit billigeren „To go“-Produkten konkurrieren müssen. Alle Bürger haben das Recht auf gesunde, unter fairen Bedingungen erzeugte und vor allem bezahlbare Nahrung. Nach Abzug des hohen Mehrwertsteuersatzes ist es vielen gastronomischen Betrieben (v.a. Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Schulen etc.) jedoch nicht mehr möglich, hochwertiges Essen zu fairen Preisen anzubieten.

Lesen sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003616


 

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