Elektromobilität durch steuerliche Förderung voranbringen

12 Mai 2015

Elektromobilität durch steuerliche Förderung voranbringen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine steuerliche Förderung der Elektromobilität einzusetzen.
Dabei sollen im Einkommensteuergesetz folgende Regelungen aufgenommen werden:
1. Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs sollen steuerfrei sein.
2. Im betrieblichen Bereich soll eine Sonderabschreibung für Elektro- sowie Hybridelektrofahrzeuge sowie für Vorrichtungen zum Aufladen solcher Fahrzeuge gewährt werden. Die Sonderabschreibung soll 50 Prozent betragen und so lange gewährt werden, bis ein ausreichender Markthochlauf erreicht ist, mindestens jedoch bis zum Jahr 2020.
Begründung:
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen. Dieses wünschenswerte Ziel ist bei Weitem noch nicht erreicht. So waren am 1. Januar 2014 lediglich 12.156 Pkw mit Elektroantrieb zugelassen, davon betrug der Anteil der privaten Halter 25,5 Prozent. Auch bei den Zulassungszahlen von Hybridfahrzeugen besteht Verbesserungspotenzial.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004357


 

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