Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. sich nun endlich auf Bundesebene und gegenüber der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass im Zuge der Verhandlungen mit der EU zur künftigen Ausgestaltung von Einheimischenmodellen das Auswahlkriterium der Ortsansässigkeit erhalten bleibt;
2. zu berichten, welche Maßnahmen sie zum Erhalt der Einheimischenmodelle in Bayern seit dem 15. Juli 2010 getroffen hat.
Begründung:
Die Formulierung des Dringlichkeitsantrags der CSU-Fraktion (Drs. 17/3589) legt nahe, dass diese offenbar selbst nicht davon ausgeht, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene und gegenüber der Europäischen Kommission ausreichend für den Erhalt der Einheimischenmodelle eingesetzt hat und noch immer einsetzt. Und dies obwohl der Bayerische Landtag die Staatsregierung am 15. Juli 2010 einstimmig in zwei Dringlichkeitsanträgen (Drs. 16/5471 und 16/5473) hierzu aufgefordert hat. Auch die Äußerungen von Bundesbaustaatssekretär Pronold, wonach es wohl zeitnah durch einen „engen Schulterschluss“ von Bundesbauministerium und dem bayerischen Innenministerium mit der EU-Kommission zu einer für die Kommunen guten Lösung kommen soll, ist nach diesem aktuellen Dringlichkeitsantrag in einem anderen Licht zu sehen. Ein entsprechender Bericht über die Tätigkeiten der Staatsregierung ist daher geboten.
Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000002544
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