Erhöhung der Zuschlagssätze im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

25 März 2015

Erhöhung der Zuschlagssätze im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine umgehende Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes dahin-gehend einzusetzen, dass die Zuschlagssätze für eingespeisten KWK-Strom aus hocheffizienten Anlagen auf Basis von Erdgas oder Erneuerbaren Energien deutlich erhöht werden, um die Wirtschaftlichkeit sowohl von Bestandsanlagen als auch von Neubauvorhaben und Anlagenmodernisierungen zu gewährleisten.
Begründung:
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene vom Dezember 2013 heißt es: „Die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung wollen wir so gestalten, dass der KWK-Anteil auf 25 Prozent bis 2020 ausgebaut wird. Auf Grundlage einer umgehend zu erstellenden Potenzialanalyse werden wir in 2014 auch die Rahmenbedingungen für KWK wie insbesondere das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) überprüfen und anpassen.“

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003837


 

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