FFH-Feinabgrenzung: Flurnummern umgehend schriftlich den betroffenen Grundstücksbesitzern mitteilen

25 März 2015

FFH-Feinabgrenzung: Flurnummern umgehend schriftlich den betroffenen Grundstücksbesitzern mitteilen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, allen Grundstückseigentümern, die von der FFH-Feinabgrenzung betroffenen sind, umgehend schriftlich die entsprechenden Flurnummern mitzuteilen sowie über mögliche Einspruchsmöglichkeiten und -fristen zu informieren.
Begründung:
Nach den Vogelschutzgebieten verlangt die EU-Kommission von Bayern, nun auch die FFH-Gebiete rechtlich per Verordnung zu sichern und diese detailgenau abzugrenzen. Für die Grundstücksbesitzer soll mit der Feinabgrenzung im Maßstab von 1:5.000 Klarheit geschaffen werden, ob einzelne Flächen nun im FFH-Gebiet liegen oder davon tangiert werden. Beim Online-Anhörungsverfahren sind diverse Probleme und technische Schwierigkeiten aufgetreten, weshalb die Anhörungsfrist bis 1. Mai 2015 verlängert wurde.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004003


 

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