Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Landtag unverzüglich darüber zu informieren wie sichergestellt wird, dass alle Gymnasien gleichermaßen und schriftlich über die aktuell laufende Bewerbungsphase zur so genannten „Mittelstufe Plus“ informiert werden, welche Vorgaben und Fristen dabei zu beachten sind und welche schulischen bzw. nichtschulischen Gremien bei der Bewerbung einzubeziehen sind.
Die Staatsregierung wird weiterhin aufgefordert, die „Mittelstufe Plus“ dahingehend zu gestalten bzw. nachzubessern, dass
─ für die Schülerinnen und Schüler kein Nachmittagsunterricht nötig wird,
─ die vorgegebene Stundentafel eine echte Entlastung der jungen Menschen darstellt
─ und die Frage der mittleren Reife geklärt ist.
Im Anschluss an das Bewerbungsverfahren, in das auch die privaten Gymnasien einbezogen werden müssen, sind alle qualifizierten Bewerbungen für ein neunjähriges Gymnasium zuzulassen und zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Begründung:
An den bayerischen Gymnasien herrschen weiterhin große Unklarheit und Ärger über das Bewerbungsverfahren zur so genannten „Mittelstufe Plus“. Viele Schulen haben entweder ihr Interesse an einem G9-Zweig bereits in einer Direktbewerbung ans zuständige Kultusministerium bekundet oder wollen sich aktuell bewerben.
Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000003574(2)
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