Helfergleichstellung

26 April 2015

Helfergleichstellung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle an einem Notfall- oder Unterstützungseinsatz beteiligten ehrenamtlichen Helfer rechtlich gleichzustellen.
Begründung:
Zurzeit werden die Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren und THW einerseits und die ehrenamtlichen Helfer und Unterstützungskräfte aus den Hilfsorganisationen andererseits, die bei demselben Einsatz tätig sind, unterschiedlich behandelt. Sowohl das Bayerische Feuerwehrgesetz als auch das THW-Gesetz beinhalten einen gesetzlichen Freistellungsanspruch und einen Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber den Arbeitgebern, die ihrerseits diese finanziellen Aufwendungen vom Staat und den Gemeinden aus Steuermitteln erstattet bekommen. Bei Einsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle wie z.B. bei einem schweren Busunglück oder einem Wohnhausbrand müssen deshalb die Helfer von Arbeiter-Samariter-Bund, Bayerischem Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Malteser-Hilfsdienstes Urlaub nehmen oder sind auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004104


 

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