Keine Benachteiligung der bayerischen Kommunen bei der Eingliederungshilfe

14 Dezember 2014

Keine Benachteiligung der bayerischen Kommunen bei der Eingliederungshilfe

Der Landtag wolle beschließen:
1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die vorgesehene Deckelung der Übernahme der Eingliederungshilfekosten durch den Bund auf 5 Mrd. Euro ab 2018 gestrichen und die Verteilung bedarfsgerecht nach den tatsächlichen Kosten der Eingliederungshilfe ausgestaltet wird.
2. Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem zuständigen Fachausschuss bis spätestens März 2015
a) über ihre Beteiligung und die bis dahin erzielten Ergebnisse bei der „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ auf Bundesebene,
b) darüber, wie die finanzielle Entlastung der bayerischen Kommunen auf Landesebene konkret ausgestaltet werden soll,
zu berichten.
Begründung:
Zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist dringend der baldige Beschluss eines Bundesteilhabegesetzes erforderlich.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003291


 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen