Der Landtag wolle beschließen:
1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die vorgesehene Deckelung der Übernahme der Eingliederungshilfekosten durch den Bund auf 5 Mrd. Euro ab 2018 gestrichen und die Verteilung bedarfsgerecht nach den tatsächlichen Kosten der Eingliederungshilfe ausgestaltet wird.
2. Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem zuständigen Fachausschuss bis spätestens März 2015
a) über ihre Beteiligung und die bis dahin erzielten Ergebnisse bei der „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ auf Bundesebene,
b) darüber, wie die finanzielle Entlastung der bayerischen Kommunen auf Landesebene konkret ausgestaltet werden soll,
zu berichten.
Begründung:
Zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist dringend der baldige Beschluss eines Bundesteilhabegesetzes erforderlich.
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003291
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