Kosten für AKW-Rückbau und Atommüll-Endlagerung nicht dem Steuerzahler aufbürden – Übertragung der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds

26 April 2015

Kosten für AKW-Rückbau und Atommüll-Endlagerung nicht dem Steuerzahler aufbürden – Übertragung der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass sämtliche Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle vollumfänglich von den Kernkraftwerksbetreibern getragen werden und hierzu die bislang gebildeten Rückstellungen zu deren dauerhafter Sicherung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds übertragen werden.
Zudem soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass eine unabhängige Untersuchung der angemessenen Höhe der bislang gebildeten Rückstellungen veranlasst wird.
Begründung:
Ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zur finanziellen Vorsorge im Kernenergiebereich kommt zu dem Schluss, dass „ein Insolvenzrisiko besteht, wenn die bei den Betreibergesellschaften angesammelten Rückstellungen betragsmäßig nicht den tatsächlichen Kosten für Stilllegung/Rückbau und Entsorgung entsprechen.

Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000004085


 

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