Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungen umgehend beschließen

25 März 2015

Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungen umgehend beschließen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die unverzügliche Einführung einer steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierungen unter Beibehaltung des Handwerkerbonus in seiner momentanen Form einzusetzen.
Begründung:
Eine entscheidende Rolle bei der Energiewende im Wärmebereich kommt der energetischen Sanierung von Gebäuden zu. Unabhängig davon, ob im Einzelfall ein fossiler oder regenerativer Brennstoff zum Einsatz kommt, ist es unter Effizienzgesichtspunkten nicht sinnvoll, gegen eine unzureichend gedämmte Gebäudehülle anzuheizen. Dennoch stagniert die jährliche Sanierungsquote bei Gebäuden seit Jahren bei unter einem Prozent, da die vom Bund bereitgestellten Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm nie wieder das Niveau des Jahres 2009 (2,25 Mrd. pro Jahr) erreicht haben. Vorstößen für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wurde über Jahre im Bundesrat die Zustimmung verweigert. Nun konnte innerhalb der Großen Koalition im Bund offenbar erneut keine Einigung für die Finanzierung einer steuerlichen Förderung erzielt werden.

Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000003946


 

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