Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Entschärfung und praxiskonforme Anpassung der Dokumentations-pflichten zur Kontrolle des Mindestlohns einzusetzen.
Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass eine Aufzeichnung der Gesamtstunden höchstens einmal im Monat ausreichend ist.
Begründung:
Seit 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn. Während die Höhe von 8,50 Euro gesellschaftlich breite Akzeptanz findet und an dieser Stelle keineswegs in Frage gestellt werden soll, bereiten die Details der Umsetzung den Betrieben teilweise massive Probleme. Um wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze nicht zu gefährden, ist es deshalb notwendig, die Sorgen der bayerischen Unternehmen ernst zu nehmen und bei der Umsetzung des Mindestlohns nachzusteuern.
Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000004382
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