Umsetzung des Mindestlohns VI: Sonderregelung für mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft schaffen

16 Juni 2015

Umsetzung des Mindestlohns VI: Sonderregelung für mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft schaffen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass mitarbeitende Familienangehörige in landwirt-schaftlichen Betrieben vom Mindestlohngesetz bzw. vom Mindestentgelt-Tarifvertrag befreit werden und der bis Ende 2014 geltende besondere Grenzwert für die Beurteilung der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von mitarbeitenden Familienangehörigen umgehend wieder eingeführt wird.
Begründung:
Seit der Einführung des Mindestlohns bzw. des Mindestentgelt-Tarifvertrags für die Land- und Forstwirtschaft sind mitarbeitende Familienangehörige, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, gezwungen, den Mindeststundenlohn sowie die damit verbundenen Dokumentationspflichten einzuhalten. Auch der bis Ende 2014 für mitarbeitende Familienangehörige geltende besondere Grenzwert für die Beurteilung der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist seit 1. Januar 2015 nicht mehr gültig.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004440


 

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