Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Hochschulen Qualitätskriterien für Eignungsfeststellungsverfahren zu entwickeln und Fördermittel für die Einführung und Evaluation solcher Verfahren bereitzustellen.
Bei der Erstellung der Kriterien sind insbesondere folgende Fragen zu berücksichtigen:
─ Soll die Teilnahme für die Studienanfänger freiwillig oder verpflichtend sein?
─ Soll ein Verfahren beratende oder zulassungsrelevante Wirkung haben?
─ Welchen Anteil sollen allgemeine bzw. studiengangspezifische Fragen haben?
─ Für welche Studienfächer bzw. Studiengänge sind Eignungsfeststellungsverfahren besonders angezeigt?
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst schriftlich über den Kriterienkatalog zu berichten.
Begründung:
Ein Großteil der Studienabbrüche ist darauf zurückzuführen, dass der oder die Studierende einen nicht zu den persönlichen Neigungen und Stärken passenden Studiengang gewählt hat. Dies hat eine Expertenanhörung im Ausschuss Wissenschaft und Kunst des Landtags zur Studienerfolgsquote ergeben.
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003294
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