Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Prüfung einzusetzen, welche Möglichkeiten bestehen, um die Verur-sacher von lärmverursachten Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Fluglärm, angemessen an den hierdurch entstehenden Kosten für die Krankenbehandlung zu beteiligen, damit diese nicht allein durch die Gesetzliche und Private Krankenversicherung getragen werden müssen.
Begründung:
Durch verschiedene Studien sind die nachteiligen Auswirkungen von Lärm, insbesondere auch Fluglärm, auf die Gesundheit der Betroffenen nachgewiesen worden (Weinmann/Nowak/Radon, Lärmexposition und Hypertonie, ASU 2013, 338 ff). Besonders schädigend stellt sich dabei der Nachtfluglärm dar, der zu deutlichen Verschlechterungen der Gefäßfunktionen führen kann (Fluglärmstudie 2014 der II. Medizinischen Klinik und Poliklinik der Universitätsmedizin Mainz).
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003733
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