Volksfeste schützen – flexiblere Arbeitszeiten zulassen

14 Mai 2015

Volksfeste schützen – flexiblere Arbeitszeiten zulassen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen,
1. dass der Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 16. April 2015 hinsichtlich längerer täglicher Arbeitszeiten im Schaustellergewerbe schnellstmöglich unbürokratisch umgesetzt wird und alle Betriebe eines Volkfestes sowie Betriebe auf Jubiläumsveranstaltungen als Saisonbetriebe nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 Ar-beitszeitgesetz (ArbZG) eingestuft werden und damit bis zu 12 Stunden täglich arbeiten können.
2. dass die Dokumentationspflichten in ihrer jetzigen Form für Schaustellerbetriebe abgeschafft werden und durch eine monatliche Dokumentation der Arbeitszeiten ersetzt werden.
Begründung:
Die Arbeitszeitregelungen dienen grundsätzlich dem Schutz der Arbeitnehmer, sie sind allerdings auf gewöhnliche Arbeitsverhältnisse angepasst. Bei Volksfesten und Jubiläumsveranstaltungen treten aber innerhalb weniger Tage hohe Arbeitsbelastungen auf, die einen höheren Arbeitseinsatz des Personals erfordern. Daher muss den Betrieben die dafür notwendige Flexibilität eingeräumt werden. Saisonbetriebe dürfen gemäß dem Arbeitszeitgesetz bis zu 12 Stunden täglich arbeiten, daher sollte diese Möglichkeit in der Praxis für betroffene Betriebe unbürokratisch möglich sein.

Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000004394


 

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