FW-Fraktion: Ausnahmeregelung der EU-Führerscheinrichtlinie nutzen

12 Februar 2009

FW-Fraktion: Ausnahmeregelung der EU-Führerscheinrichtlinie nutzen

Ehrenamtliches Engagement bei Feuerwehren und Rettungsdiensten erleichtern


n einem Dringlichkeitsantrag fordert die FW-Fraktion die Staatsregierung auf,   sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass mit einem Führerschein der Klasse B das Lenken von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren, Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes bis zu 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht   ermöglicht wird. Die parlamentarische Geschäftsführerin der FW-Fraktion, Tanja Schweiger (Pettendorf), fordert, die von der EU-Führerscheinrichtlinie vorgesehene Ausnahmereglung für Einsatzfahrzeuge konsequent zu nutzen.

Vor Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie durften und dürfen Inhaber des Führerschein Klasse 3 Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 7,5 t steuern. Mit dem neuen Führerschein der Klasse B darf das Gesamtgewicht des Zuges 3,5 t nicht überschreiten. Führerscheinneulinge benötigen also den Führerschein der Klasse C1. Für einen Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 Kilogramm muss sogar der Führerschein  C1E gemacht werden.
 
Handlungsbedarf bestehe vor allem mit Blick auf die kleineren Freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum. "Weil privat den meisten der Führerschein Klasse B genügt, werden schon bald geeignete Fahrer für die Einsatzfahrzeuge fehlen", stellt der stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses,  Alexander Muthmann (Freyung), fest.
 
"Wer seine Freizeit opfert, um anderen zu helfen, der soll nicht zusätzlich Zeit und Geld für zusätzliche Führerscheine opfern müssen. Es ist sachlich nicht begründet, das zu verbieten, was bisher funktioniert hat", kritisiert FW-Fraktionschef Hubert Aiwanger (Rottenburg). Als Zeichen des Vertrauens und der Anerkennung für ehrenamtliches Engagement und im Interesse der Sicherheit der Menschen sollte der Bund schnell von dieser Ermächtigung zur Ausnahmeregelung Gebrauch machen.



 

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