Gemeinsame Initiative für das Ehrenamt

13 Februar 2009

Gemeinsame Initiative für das Ehrenamt

Als eine große gemeinsame Initiative für das Ehrenamt, bezeichnet FW-Landtagsabgeordneter Günther Felbinger (Gemünden), die Zustimmung aller im Landtag vertretenen Fraktionen zu dem per Dringlichkeitsantrag von der Freien Wähler-Landtagsfraktion initiierten erneuten Vorstoß zur sogenannten "Feuerweh"-Führerschein-Richtlinie. Die Staatsregierung wurde damit aufgefordert, sich über die Bundesregierung bei der EU dafür einzusetzen, dass mit einem Führerschein der Klasse B das Lenken von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren, Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes bis zu 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht ermöglicht werde.

Mit nachgeschobenen Dringlichkeitsanträgen schlossen sich die CSU/FDP-Koalition sowie Bündnis 90/Grüne und auch die SPD der Initiative an, jedoch mit der Einschränkung, dass diese nur das zulässige Gesamtgewicht von 4,25 t anstreben. Deren Argumentation stützte sich darauf, dass auf Bundesebene ein höheres Gesamtgewicht nicht konsensfähig sei.

Einigkeit herrschte zwischen allen Fraktionen über die Notwendigkeit einer besonders für die vielen freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste notwendigen Lösung. "Jetzt darf man gespannt sein, inwieweit auf Bundesebene die Initiative zu einer Weiterempfehlung nach Brüssel führt und ein Konsens mit der EU möglich ist", sagt Felbinger. Vor Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie durften Inhaber des Führerschein Klasse 3 Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 7,5 t steuern. Mit dem neuen Führerschein der Klasse B darf das Gesamtgewicht des Zuges 3,5 t nicht überschreiten. Führerschein-Neulinge benötigen also den Führerschein der Klasse C1. Für einen Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 Kilogramm muss sogar der Führerschein C1E gemacht werden.

"Handlungsbedarf besteht vor allem mit Blick auf die kleineren freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum", meint Felbinger. "Wer seine Freizeit opfert, um anderen zu helfen, der soll nicht zusätzlich Zeit und Geld für zusätzliche Führerscheine opfern müssen. Es ist sachlich nicht begründet, das zu verbieten, was bisher funktioniert hat", kritisiert Felbinger. Als Zeichen des Vertrauens und der Anerkennung für ehrenamtliches Engagement und im Interesse der Sicherheit der Menschen sollte der Bund schnell eine Lösung anstreben.

Erneut einen Vorstoß zur Änderung der sogenannten EU-Hygiene-Richtlinie, die erschwerte Zulassungs-Richtlinien für kleine Landmetzgereien und Direktversorger ab dem 1.1.2010 mit sich bringt, brachte die FW-Landtagsfraktion der Freien Wähler ins Plenum ein. "Wir sollten den Spielraum nutzen, den die EU-Reglementierung bietet", fordert Felbinger. "Es herrscht nach wie vor eine große Verunsicherung bei den kleinen Metzgereien und Schlachtbetrieben", beschreibt er die Situation, denn bisher hätten von den rund 3500 zulassungspflichtigen Betrieben in Bayern lediglich 12 Prozent eine Zulassung beantragt. "Bayern leidet am meisten darunter, denn wir haben die mit Abstand größte Anzahl an kleinen Metzger- und Schlachtbetrieben sowie Direktvermarkte", betont FW-Landtagsabgeordneter Günther Felbinger und verweist darauf, dass gerade diese Schlachtbetriebe und Direktvermarkter erstklassige regionale Produkte anbieten und eine Versorgungssicherheit mit regionalen Produkten stellen. "Es ist vor allem mangelnder politischer Wille", kritisiert der MdL, der von vielen Schlachtbetrieben in seinem Landkreis Main-Spessart um deren Existenzangst weiß. Auslöser ist das zum 1.1.2010 in Kraft tretende EU-Hygienepaket, das von Einzelschlachtung bis Großschlachtung alles erfasst. "Man vermisst den mangelnden politischen Willen in der Bund-Länder-Kommission", sagt er und fürchtet: "Durch die Hintertür soll hier scheinbar eine Zwangsflurbereinigung stehen, an deren Ende nur noch Großbetriebe und Konzerne stehen". Die Regierungsvertreter kritisierten, dass es für eine solche Initiative bereits "zu spät" sei und im Bundesrat keine Mehrheit dafür zu bekommen sei. Sie wiesen auf ein von der Staatsregierung neu aufzulegendes Handbuch hin, dass vor Ort in Zusammenwirken mit den Behörden Handlungsspielräume aufzeige. Der Antrag der Freien Wähler wurde durch die CSU/FDP-Regierungskoalition und bei Enthaltung der SPD und Bündnis 90/Grüne abgelehnt.



 

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