Felbinger: Neuanfang in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Konzept der ?Sozialen Gesundheitsversicherung?

22 April 2009

Felbinger: Neuanfang in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Konzept der ?Sozialen Gesundheitsversicherung?

Die Freien Wähler wollen die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung abschaffen und einen völligen Neuanfang im Gesundheitssystem herbeiführen. "Es soll künftig nur noch ein System geben", sagt der Landtagsabgeordnete Günther Felbinger(Gemünden). "Das gesetzliche Krankenversicherungssystem ist nicht reformierbar und wir haben mit Nachdruck in den vergangenen Wochen ein neues Konzept erarbeitet, das wir jetzt präsentieren können", so Felbinger weiter.

Das vorgestellte Konzept sieht die Abschaffung des Gesundheitsfonds und die Aufhebung der Trennlinie zwischen privaten und gesetzlichen Kassen vor. Beide Kassenarten sollen zwar weiter bestehen, aber zu gleichen rechtlichen Bedingungen. Die Bürger sollen unabhängig vom Einkommen freie Kassenwahl haben. Die Freien Wähler wollen außerdem die Kassenärztlichen Vereinigungen weitgehend entmachten - die Kassen sollen keine Verträge mit den Verbänden über die Kostenerstattung abschließen müssen.

"Das jetzige System hat bereits eine Entsolidarisierung eingeleitet und zur Zwei-Klassen¬-Gesellschaft im Gesundheitswesen geführt", meint Felbinger  zur unterschiedlichen Versorgung von Privat- und Kassenpatienten. "Das deutsche Gesundheitssystem ist in den vergangenen 30 Jahren laufend schlechter geworden", so Felbinger.

Finanziert werden soll die soziale Gesundheitsversicherung über eine Ausweitung des bisherigen Beitragssystems bei den gesetzlichen Kassen, in das auch die privaten Kassen mit einbezogen würden. Die Höhe der Beiträge soll in 15 Stufen gestaffelt werden - von null für Geringverdiener bis zu mehr als 2000 Euro für Höchstverdiener mit einem Einkommen mehr als 218 000 Euro. Für die Mittelschicht lägen die Beiträge bei etwa zehn Prozent des Bruttoeinkommens. Die Höhe soll jährlich anhand des Steuerbescheids festgelegt werden.
Alle Kassen - gesetzliche und private - sollen einen Mindestkatalog gesetzlich festgelegter Leistungen anbieten. Daneben sollen sie Zusatzleistungen anbieten können. Nach dem Muster der privaten Krankenversicherung soll jeder Patient nach einem Arztbesuch eine Rechnung erhalten, die er dann bei seiner Kasse einreicht. Jede Kasse soll jeden Patienten aufnehmen müssen. Damit dürften private Kassen niemand mehr wegen schlechten Gesundheitszustands ablehnen.



 

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