MdL Günther Felbinger kritisiert Herumgeeiere der Großen Koalition

5 Juni 2009

MdL Günther Felbinger kritisiert Herumgeeiere der Großen Koalition

„Es wird Zeit, dass das Herumgeeiere beim sogenannten Feuerwehr-Führerschein ein Ende nimmt“, fordert Günther Felbinger(Gemünden), Landtagsabgeordneter der Freien Wähler und nimmt angesichts nun monatelangem Hin und Her vor allen Dingen seitens der Große Koalition aus CDU/CSU und SPD in Berlin diese ins Visier. „Seit Monaten wird verhandelt und versprochen und auch bis zum heutigen Tag ist noch keine für die Feuerwehren tragfähige Lösung in Sicht“, kritisiert er. Die Entscheidungshoheit für eine Verbesserung für die vielen Feuerwehren vor Ort aber auch der sonstigen Rettungsdienste liege ausschließlich bei der Bundesregierung, beklagt  Felbinger und sagt: „ Man hat förmlich den Eindruck man will die Lösung noch bis kurz vor den Bundestagswahlen hinauszögern!“

Sicherlich auch im Kontext der anstehenden Europawahl am kommenden Sonntag ist zur Schaffung einer Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren der Eindruck erweckt worden, eine für die Feuerwehren akzeptable Regelung sei jetzt sicher, warnt Felbinger: „Das ist definitiv nicht der Fall“, weiß er aus Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes, Alfons Weinzierl, der am „Runden Tisch“ des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) teilnimmt. Es haben bislang zwei Termine stattgefunden, der dritte Termin ist für kommenden Montag, 8. Juni 2009, in Berlin, anberaumt.

Die Stellungnahme des Deutschen Feuerwehr Verbandes (DFV) zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (Datenblatt-Nr. 16/12188, Stand: 17.04.2009) lässt eindeutig eine mit den ordentlichen Mitgliedern abgestimmte Position erkennen. Der Bundesrat ist bei seiner Sitzung am 15. Mai 2009 bei zwei konkurrierenden Entwürfen des Innen- und des federführenden Verkehrsausschusses der Stellungnahme des Innenausschusses gefolgt. Diese basiert auf den Kernforderungen des DFV. Außerdem definiert die Stellungnahme die Feuerwehren als integralen Bestandteil des Katastrophenschutzes in Deutschland und schafft damit die Grundlage, dass zur Ausweitung der Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 t durch die in Artikel 4 Absatz 5 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG eröffneten Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht werden kann.
Die Bundesregierung steht den Vorschlägen kritisch gegenüber und hat zwischenzeitlich durch eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates festgestellt, dass im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben zwingend für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse eine Prüfung bestanden werden muss.

Zur Frage, ob die Fahrzeuge der Feuerwehren in Deutschland dem Katastrophenschutz zuzuordnen sind und damit unter eine Ausnahmeregelung der Europäischen Führerschein-Richtlinie fallen, hat die Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr, mit Schreiben vom 13. Mai 2009 mitgeteilt, dass eine Eingliederung künftig nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Dies bedürfe jedoch noch einer entsprechenden juristischen Prüfung. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Zusammenfassend kann damit festgestellt werden, dass zum heutigen Zeitpunkt die Änderung des Fahrerlaubnisrecht noch nicht verbindlich verabschiedet ist und es noch keine Ausnahmeregelung für die Feuerwehr/Hilfsorganisationen im Kontext der europäischen Führerschein-Richtlinie gibt und deshalb noch immer gilt, dass mit dem Führerschein der FSK B nur Fahrzeuge bis 3,49 t gefahren werden dürfen.

Felbinger hebt nochmal die Position der Freien Wähler Landtagsfraktion hervor, die als einzige Fraktion bei entsprechenden Dringlichkeitsanträgen an die Staatsregierung die Führerschein - Berechtigung bis 7,5 Tonnen gefordert hatte, während alle anderen Fraktionen sich mit niedrigeren Gesamtgewichten zufrieden gaben.



 

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