Ministerpräsident übernimmt Forderung der Freien Wähler

10 September 2009

Ministerpräsident übernimmt Forderung der Freien Wähler

Erfreut hat FW-Landtagsabgeordneter Günther Felbinger (Gemünden) das Einschwenken von Ministerpräsident Seehofer auf die Linie der Landtagsfraktion der Freien Wähler hinsichtlich der Managerhaftung zur Kenntnis genommen. Im jüngsten Interview mit der Bild am Sonntag fordert Seehofer die persönliche Haftung von Managern für den Erfolg bzw. den Misserfolg der von ihnen geführten Unternehmen. Auch Bundeswirtschaftsminister von zu Guttenberg hat in dieser Woche beim Volksfest Gillamoos verlangt, die Manager am Misserfolg des Unternehmens zu beteiligen.

„Sie übernehmen damit eine langjährige Forderung der Freien Wähler, die diese im März 2009 als Bundesratsinitiative zum Gegenstand eines Antrags im Bayerischen Landtag gemacht haben“, so Felbinger. Die Forderung lautete, Manager bei Misserfolg des Unternehmens mit zwei Jahresgehältern in die persönliche Haftung zu nehmen, und zwar unabhängig davon, ob sie an dem Misserfolg des Unternehmens ein Verschulden trifft. Gleiches fordern nun Seehofer und zu Guttenberg, indem sie die Manager auch bei unverschuldeten Misserfolgen zur Kasse bitten wollen. Die Haftung für schuldhaftes Fehlverhalten ist nämlich schon längst gesetzlich vorgeschrieben.
Gleichzeitig weist Felbinger einmal mehr auf die große Diskrepanz zwischen dem Ministerpräsidenten und der CSU-Landtagsfraktion hin und stellt abermals Seehofers Glaubwürdigkeit in Zweifel, denn die Landtagsfraktion der CSU hatte sich im März geschlossen gegen die Gesetzesinitiative der Freien Wähler gewandt. „Die CSU hat uns für unseren Gesetzentwurf sogar sozialistisches Denken vorgeworfen und die Freien Wähler in die Nähe der Linken gerückt“, betont Felbinger, Mitglied des Ausschusses für den Öffentlichen Dienst.
Für die Freien Wähler sei es nicht hinnehmbar, dass an Topmanagern das wirtschaftliche Risiko des von ihnen geleiteten Unternehmens völlig vorbeigehe, während Inhaber von Familienunternehmen in der Regel mit ihrem Vermögen hafteten.



 

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