Staatsregierung hält an Gutsherrenart fest
Weiterhin kein Interesse an einem transparenten Ausschreibungsverfahren für juristische Spitzenämter hat die bayerische Staatsregierung aus Sicht der Landtagsfraktion der Freien Wähler. Deswegen sei der FW-Gesetzentwurf zu einer Änderung des bayerischen Richtergesetzes im Landtag abgelehnt worden. „Der eherne Grundsatz für die Besetzung von Spitzenämtern muss ‚Eignung, Leistung, Befähigung‘ lauten. Sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Bewerber sollten die Ausschreibungsverfahren jederzeit nachvollziehbar sein“, betont Günther Felbinger (Gemünden), Mitglied im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Ansonsten erwecke es den Anschein von politischer Einflussnahme - wie zuletzt beim lange andauernden Tauziehen zwischen CSU und FDP um den Posten des Generalstaatsanwalts in Bamberg. „Wenn die Staatsregierung handverlesene Kandidaten in Rennen schickt, dann braucht sie sich nicht zu wundern, dass irgendwann dieser Eindruck entsteht“, fügt Felbinger hinzu.
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