Freie Wähler zur ungerechten sonderpädagogischen Förderung

14 April 2010

Freie Wähler zur ungerechten sonderpädagogischen Förderung

Felbinger: Sitter redet am Problem vorbei


Unstrittig sind die vielfältigen Fördermöglichkeiten, die es für Kinder und Jugendliche mit Hörschädigungen oder sonstigen Behinderungen in Unterfranken gibt, so FWLandtagsabgeordneter Günther Felbinger, in Antwort auf den Beitrag von Bezirksrat Johannes Sitter „Vielfältige Förderungen“. Nicht zuletzt in Erkenntnis der Tatsache, dass Felbinger selbst an der erwähnten Dr. Karl-Kroiß-Schule über 16 Jahre unterrichtete, wisse er um die engagierte und erstklassige Arbeit der dort agierenden Kolleginnen und Kollegen, die im Übrigen auch in hohem Maße von den Eltern geschätzt werde. Insofern zeugt die von Bezirksrat Sitter versuchte „Aufklärung“ nicht nur von großer Unkenntnis der Fakten über das von Felbinger kritisierte „zweierlei Maß bei der Förderung von behinderten Grundschülern und Kindergartenkindern“, sondern geht völlig an dieser vorbei.

Vielleicht verdeutliche ein simples Beispiel aus dem Alltag, der Erfassung der Einwohnerzahl einer Gemeinde, dass unabhängig davon, ob ein Baby, ein Schulkind oder ein Erwachsener gezählt wird, diesen die gleiche Wertigkeit zukommt, nämlich die Zählung als eine Person. Bei der kritisierten sonderpädagogischen Förderung jedoch wird einem Kindergartenkind die durchaus notwendige 4,5fache Förderung mit einem erhöhten Betreuungsschlüssel zugestanden, was auch erforderlich und gewünscht ist, um den erhöhten Förderbedarf abdecken zu können. Dies bedeute jedoch, dass dem gleichen Kind bei gleichbleibendem Förderbedarf bei Eintritt in den Grundschulbereich keine zusätzliche Betreuung bzw. Förderung über den sogenannten Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (siehe unten) hinaus mehr gewährt. „Was hat dies mit Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu tun, ganz zu schweigen von bedarfsgerechter Förderung?“ fragt deshalb Felbinger.



Was den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) angeht ist zunächst festzustellen, dass hierfür die dort tätigen Sonderschullehrer die Schüler im Wesentlichen in punkto Diagnose und Beratung der Eltern wie Lehrer mit einem marginalen Stundenmaß von wenigen einstelligen Stunden pro Schüler pro Jahr, was de facto zwei-bis viermalige Besuche des Kindes pro Jahr bedeutet, unterstützen. Eine Arbeit am Kind, sprich Unterrichten des Kindes, findet nur in Einzelfällen in bestimmten Förderbereichen statt. „Hierbei von einer echten Förderung im Sinne einer pädagogischen förderbedarfsgerechten Begleitung wie sie die erfolgreiche Umsetzung einer inklusiven Beschulung bedinge zu sprechen, ist sehr weit beigeholt und verbiete sich schon aus der Tatsache, dass der MSD nur partiell tätig ist!“ Dies gehe leider aus dem von Bezirksrat Sitter vorgelegten Ministeriumstext nicht hervor, so Felbinger. Außerdem habe er bei seinen Besuchen an acht Förderschulen in Unterfranken genau diese mangelnde Ausstattung mit MSD-Stunden als wesentliche Kritikpunkte von den Lehrkräften mit auf den Weg bekommen.



 

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