Felbinger: Bürger sollen vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen
Unabhängig vom Recht der einzelnen betroffenen Bürger Widerspruch gegen Abbildungen einzulegen, die deren Persönlichkeitsrechte berühren, fordern die Freien Wähler die Staatsregierung dazu auf, der Veröffentlichung von Bildern bestimmter Gebäude und Liegenschaften des Freistaats Bayern bei „Google Street View“ und anderen Diensten zu widersprechen. „Wir meinen damit nicht touristische Attraktionen wie Schloss Neuschwanstein oder das Maximilianeum, sondern beispielsweise Justizvollzugsanstalten oder Polizeiinspektionen“, erklärt Landtagsabgeordneter Günther Felbinger (Gemünden). Tausende Bürger und auch viele Kommunen hätten bereits von der Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch gemacht, um datenschutzrechtlich sensible Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten zu schützen.
Gleichzeitig bezeichnet er den Datenschutz bei der Erhebung von Geodaten als unzureichend: „Die jetzige Rechtslage ist unvollständig. Der Schutz vor Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch die Aufnahmen von Straßenpanoramen ist nicht gewährleistet. Einfache Selbstverpflichtungen reichen dabei nicht aus“, betont der Landtagsabgeordnete aus Gemünden. Es müssten endlich gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, da Google nicht der einzige Anbieter digitaler Fotos von Straßenpanoramen sei.
Gleichzeitig fordert Felbinger die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die sich um die Wahrung ihrer Grundrechte mit einigem Recht sorgen, ausdrücklich auf von dem Widerspruchsrecht bis zum 15. September Gebrauch zu machen. „Jeder sollte sich detailliert mit diesem Dienst auseinandersetzen und dann entscheiden ob er Widerspruch gegen die Veröffentlichung seiner Häuserfassade einlegt oder nicht“, so Felbinger.
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