Freie Wähler zum doppelten Abiturjahrgang 2011

2 September 2010

Freie Wähler zum doppelten Abiturjahrgang 2011

Erfreut nahm Freie Wähler-Landtagsabgeordneter Günther Felbinger (Gemünden) die Einführung der sogenannten „Günstigkeitsklausel“ für die Berechnung der Abiturnote des letzten G9-Jahrgangs durch Kultusminister Spaenle zur Kenntnis. „Endlich reagiert der Kultusminister auf die unterschiedlichen Bedingungen der G8- und G9-Schüler des doppelten Abiturjahrgangs 2011“, so der FW-Bildungspolitiker. Noch vor der Sommerpause hatten die Freien Wähler einen Antrag eingebracht, um für die Schüler des letzten G9-Jahrgangs und die G8-Schüler möglichst gleiche Bedingungen zu schaffen. Sie entsprachen damit zahlreichen Petitionen von Elternbeiräten, unterstützt vom Landeselternverband, die in den letzten Wochen beim Bayerischen Landtag eingingen.

Mit der sogenannten „Günstigkeitsklausel“ kommt man den Forderungen nach einer einheitlichen Gewichtung von schriftlichen und mündlichen Noten, so wie sie bisher auch
für die G8 zählen nach. Normalerweise zählten bei den G9-Abiturienten die schriftlichen Prüfungen zu zwei Dritteln und die mündliche zu einem Drittel für die Abiturnote. 2011 soll es nunmehr die Option geben, dass auch die G9-Abiturienten die Option für eine stärkere Gewichtung der mündlichen Note haben.



 

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