Bürokratischer Hindernislauf behindert Wettbewerbsfähigkeit

23 Mai 2011

Bürokratischer Hindernislauf behindert Wettbewerbsfähigkeit

Bürokratischer Hindernislauf behindert Wettbewerbsfähigkeit

Ein Rasthof für Tiere, kurz EU-Stall genannt, wie ihn Betriebsinhaber Hans Lother in Eßleben betreit, gibt es nur zweimal im Freistaat. Deshalb nutzten der Freie Wähler Bundes- und Landesvorsitzende Hubert Aiwanger zusammen mit seinem unterfränkischen Landtagskollegen Günther Felbinger (Gemünden) und dem Bezirksvorsitzenden der Jungen Freien Wähler, Harald Sauer (Opferbaum), den Zwischenstopp im Landkreis Schweinfurt, um sich bei Familie Lother ausgiebig über die seit der Stalleröffnung 2007 hohen bürokratischen Auflagen zu informieren.


 


„Es kann nicht sein, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer bayerischen Betriebe durch bürokratische Auflagen gefährden“, so Hubert Aiwanger. Der Stall dient als Versorgungsstation bei längeren Tiertransporten von Zuchttieren zum Füttern, Melken und Ausruhen für Tiere. Aufgrund der hohen Durchlaufzahlen steht dabei die Hygiene an erster Stelle.


So muss zu jeder Tierverladung und nach jeder Stallreinigung ein Veterinär vom Landratsamt Schweinfurt kommen. Bei jeder Kontrolle werden hier hohe Gebühren fällig und die Gebührenordnung voll ausgeschöpft. Zum Vergleich legte Lother eine Rechnung des Landratsamtes Ravensburg aus dem Nachbarbundesland Baden-Württemberg vor, die für die gleiche Kontrolle nur etwa ein Drittel des Gebührensatzes ablangen.


„Es kann schon aus Gleichheitsgründen nicht sein, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und es braucht schon gute Gründe, dies weiter zu rechtfertigen, dem werden wir jetzt mal auf den Grund gehen“, kündigte Felbinger an, der sich der Sache nun annehmen will. Aufgrund der hohen Gebühren ist schon eine Abwanderungen von Spediteuren in andere Bundesländer zu spüren.




Wenn in bilateralen Gesprächen mit den Ausführungsbehörden keine Einigung erzielt werden könne, dann müsse an einen entsprechenden Antrag im Landtag zur Senkung der Gebührenordnung gedacht werden, so Felbinger, weiter.


Auch der Begrünungsplan der Naturschutzbehörde, der bei jeder Baumaßnahme im Außenbereich verlangt wird, weißt erhebliche bürokratische Widersprüche auf. So sollen mehrere Hecken angepflanzt werden, diese bieten dann aber Unterschlupf für Mäuse und Ratten die wiederrum bekämpft werden müssen. Eine vom Betriebsinhaber angelegte Streuobstwiese als Ausgleichsfläche wird aber nicht anerkannt. „Bürokratischer Hindernislauf“, stellte Günther Felbinger fest.


 


„Es ist skurril, wie Jungunternehmer, die sich ein weiteres Standbein aufbauen wollen, lediglich durch behördlichen Auflagen wettbewerbsunfähig werden“, so Harald Sauer.



 

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